Im Abgasskandal von Volkswagen bleibt das Prozessglück vor den deutschen Zivilgerichten derzeit auf Seiten des Automobilkonzerns aus Wolfsburg. Am Freitag wies das Landgericht Ingolstadt eine Klage des Inkassodienstleisters Financialright gegen die VW-Tochtergesellschaft Audi ab. Für die Massenklage hatte sich Financialright Ansprüche von ursprünglich 3000 Audi-Kunden abtreten lassen und diese Forderungen mit einem Streitwert von 77,5 Millionen Euro gerichtlich am Unternehmenssitz von Audi eingeklagt.
Die 4. Zivilkammer des Landgerichts kam aber zu dem Schluss, dass die einzelnen Forderungsabtretungen der Dieselfahrer an die Klägerin nichtig sind, weil diese Befugnis für Inkassodienstleister nicht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) gedeckt ist und das die Fahrzeugkäufer benachteiligt. Gegen das Urteil kann Financialright Berufung beim Oberlandesgericht München einlegen (Az.: 41 O 1745/18).
Nach Mitteilung des Gerichts hatten die Zivilrichter eine Abtretung an einen Rechtsdienstleister grundsätzlich für möglich erklärt. Damit orientierte man sich an den höchstrichterlichen Vorgaben aus Karlsruhe, aus der sogenannten „Lexfox“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom November 2019. Im Fall des Angebots Wenigermiete.de, das im Auftrag von Mietern eine zu hohe Kaltmiete zurückfordert, legten die Bundesrichter die Reichweite der erbrachten Rechtsdienstleistungen von Inkassodienstleistern sehr großzügig aus. In der Legal-Tech-Szene gilt es als Grundsatzurteil zugunsten der Geschäftsmodelle vieler Inkassodienstleister, die wie Financialright potentielle Kunden über das Internet ansprechen und sich deren Ansprüche abtreten lassen.
Unzumutbare Benachteiligung
In der Massenklage gegen Audi aber, so befand die Zivilkammer, seien schon die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig. Als Argument führten sie einen Passus in den Geschäftsbedingungen von Financialright an, wonach Dieselfahrern Kosten für die Rechtsverfolgung entstehen können, wenn Audi und die Klägerin einen möglichen Vergleich widerrufen. Dabei wirbt der Dienstleister damit, alle Anwalts- und Prozesskosten zu übernehmen. Daraus resultiere sowohl ein „unzulässiger wirtschaftlicher Druck“ für Käufer als auch ein Interessenkonflikt im Verhältnis mit Financialright, folgern die Richter und sprechen von einer „unzumutbaren Benachteiligung“ des Dieselfahrers. Ohne wirksame Abtretung könne Financialright aber die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, so dass die Klage abzuweisen sei, teilte ein Gerichtssprecher mit.
In wenigen Monaten ist es die zweite schmerzliche Niederlage für den Inkassodienstleister aus Düsseldorf: Auch das Landgericht München I war in der Schadenersatzklage im sogenannten Lkw-Kartell der Auffassung, man überschreite den Rahmen der Inkassoerlaubnis (F.A.Z. vom 8. Februar). „Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass das Geschäftsmodell von Financialright nicht gegen das RDG verstößt. Zwei Kammern des Landgerichts Braunschweig sehen das auch so“, sagte Wolf von Bernuth, der Klägeranwalt, der F.A.Z. nach der Entscheidung. Das Urteil aus Ingolstadt werde man nun zunächst prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden.
Auf die Frage, welche Auswirkungen das Urteil für weitere Klagevorhaben von Financialright haben könnte, wollte sich der Partner der Kanzlei Hausfeld nicht äußern. Zumindest im Streit mit den Nutzfahrzeugherstellern scheint es seit wenigen Wochen einen Strategieschwenk zu geben. Zusammen mit einem Logistikverband hat der Inkassodienstleister ein Projekt zum Forderungskauf gestartet, um Schadenersatz gegen das Lkw-Kartell durchzusetzen. Das Problem mit der Forderungsabtretung dürfte sich so nicht mehr stellen.
August 07, 2020 at 10:29PM
https://ift.tt/3knJacQ
Gericht weist Massenklage gegen Audi ab - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung
https://ift.tt/2CUlFGX
Audi
No comments:
Post a Comment