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Wednesday, July 8, 2020

Zubehörhändler aufgepasst: VW, Audi & Co.-Abmahnungen vermeiden - OnlinehändlerNews

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Weitere Abmahnungen

Atemschutzmasken

Wer? Vertex GmbH Vertriebsgesellschaft für Textil-Einrichtungsbedarf (über die Kanzlei Epple und Luther)
Betroffene? Online-Händler von Atemschutzmasken
Was? Werbung mit einer CE-Kennzeichnung

In den letzten Monaten war jeder Deutsche auf sie angewiesen, um sich vor den gefährlichen Viren zu schützen: Atemschutzmasken. Das nutzten jedoch viele Trittbrettfahrer und verwendeten illegale Werbeaussagen oder vertrieben Produkte, die nicht den gültigen EU-Normen entsprachen. Aktuell liegt uns wieder eine weitere Abmahnung vor, in der der Verkauf von Atemschutzmasken bemängelt wurde.

Wird ein Produkt auf seiner Verpackung und/oder in der Werbung tatsächlich als Atemschutzmaske verkauft, unterliegt diese unter anderem der sog. PSA-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen. Diese Art von Produkten darf demzufolge nur nach Durchlaufen eines strengen Konformitätsbewertungsverfahrens und der anschließenden Kennzeichnung mit dem CE-Zeichen sowie mit einer Gebrauchsanleitung verkauft werden. 

Verletzung der Marke „MIMO”

Wer? Fast Fashion Brands GmbH (durch CBH Rechtsanwälte)
Betroffene? Händler von Kleidungsstücken

Wer ohne Zustimmung eine Marke, hier die Wortmarke, im geschäftlichen Verkehr verwendet, verletzt die Rechte des Markeninhabers. Regelmäßig nutzen Händler fremde Markennamen, um ihre weniger bekannten Produkte auf den Marktplätzen zu puschen. Diese Werbung mit fremden Markennamen ist aber eine Markenrechtsverletzung. Aktuell wurde der  Markenname MIMO im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kleidungsstücken verwendet.

Abmahnungen sollten nie auf die leichte Schulter genommen werden, da als Folge „nicht nur” teure Abmahnungen drohen: Eine Markenrechtsverletzung kann auch strafrechtlich verfolgt werden. Hier drohen dann Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.




July 08, 2020 at 05:44PM
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