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Friday, September 4, 2020

Audi haftet für VW-Motor - Westfalen-Blatt

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„Es ist das erste Mal, dass das OLG Hamm Audi für einen VW-Motor in Haftung genommen hat”, sagt Gerichtssprecher Martin Brandt. Der betroffene Audi-Käufer aus Gütersloh wurde von der Bielefelder Kanzlei Gunkel, Kunzenbacher und Partner vertreten, die bis heute nach eigenen Angaben mehrere tausend Diesel-Schadensersatzprozesse geführt hat.

Rechtsanwalt Tolgay Eyrice: „Der Mandant hatte 2014 für gut 16.000 Euro einen etwa ein Jahr alten Audi A 1 gekauft.“ Bei dem 1,6-Liter-Diesel-Motor habe es sich um den Typ EA 189 von VW gehandelt, der über die illegale Software verfügt habe. „Hätte mein Mandant das gewusst, hätte er den Wagen nicht genommen.“ Auch das Software-Update, zu dem er nach Bekanntwerden des Dieselskandals gezwungen worden sei, habe er nicht haben wollen. „Es macht Probleme. Viele Mandanten berichten, dass einige Monate nach dem Update der Diesel-Partikel-Filter erneuert werden musste, weil er zusaß. Auch das Abgasrückführungsventil musste in vielen Fälle ausgetauscht werden. Es war verkokt.“

Richter nicht überzeugt

In erster Instanz verurteilte bereits das Landgericht Bielefeld Audi und VW, dem Gütersloher Schadensersatz zu zahlen. Dagegen gingen die Autohersteller in Berufung zum Oberlandesgericht Hamm – und verloren.

In dem Verfahren behauptete VW wie üblich, dass die Entscheidung zum Einsatz der Motorsteuerungssoftware von Mitarbeitern unterhalb der Vorstandsebene getroffen worden sei und die Führung nichts davon gewusst habe. Und Audi argumentierte, man habe den Motor ja nicht selbst entwickelt, sondern bei VW gekauft, weshalb man von den Vorgängen bei Volkswagen keine Kenntnis gehabt habe. Beide Behauptungen überzeugten die Richter nicht.

Es sei „mehr als fernliegend“, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne Einbindung der Vorstände oder sonstiger Unternehmens-Repräsentanten erfolgt sei und nur einem untergeordneten Konstrukteur zugeschrieben werden könne, urteilte der 45. Zivilsenat. In Richtung Audi stellten die Richter fest, auch hier müsse der Vorstand Bescheid gewusst haben. „Diese Erkenntnis drängt sich geradezu auf angesichts eines Compliance-Systems bei der Audi AG, nach dem für jedes Detail eines zu produzierenden Autos das Einverständnis zumindest eines Vorstandsmitglieds eingeholt werden muss.“ Auf diese Konzernvorschrift hatte der Anwalt Tolgay Eyrice seine Klage gegen Audi maßgeblich gestützt.

12.050 Euro zugesprochen

Das OLG Hamm berücksichtigte die Nutzung des Audis A 1 seit 2014 und sprach dem Gütersloher, der den Wagen zurückgibt, „wegen sittenwidriger, vorsätzlicher Schädigung“ 12.050 Euro zu.

Der Bundesgerichtshof hatte im Mai erstmals einen Diesel-Fall entschieden, von einer „arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer“ gesprochen und einen Schadensersatzanspruch bejaht. Rechtsanwalt Tolgay Eyrice: „Seitdem bietet VW Klägern mehrere tausend Euro an, um die Klagen aus der Welt zu schaffen. Wir raten aber davon ab, das zu akzeptieren, denn die Summen reichen meistens nicht, um einen defekten Dieselpartikelfilter und ein Abgasrückführungsventil auszutauschen.“ Der Anwalt sagte, allein die Bielefelder Kanzlei betreibe aktuell noch etwa 1500 Dieselklagen.




September 04, 2020 at 03:57PM
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