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Monday, September 7, 2020

Diesel-Skandal: Audi/VW AG erneut vor Gericht - vernichtendes Urteil - echo24.de

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  • Julia Cuprakowa
    vonJulia Cuprakowa
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Ein Audi-Käufer aus Gütersloh hat im Diesel-Skandal gegen Audi und VW AG auf Schadensersatz geklagt und gewonnen. Das Oberlandesgericht Hamm fällte ein vernichtendes Urteil.

  • Audi-Käufer aus Gütersloh verklagt Audi und Volkswagen AG.
  • Das Oberlandesgericht Hamm spricht ein vernichtendes Urteil.
  • Audi und Volkswagen AG müss dem Käufer nun Schadenersatz zahlen.

Diesel-Skandal: Wieder in den Schlagzeilen - Audi und Volkswagen AG erneut vor Gericht

In letzter Zeit fand sich die Audi AG oft in den Schlagzeilen. Zuerst kam der Diesel-Skandal, dann die Krise am Standort Neckarsulm. Ersteres schien jedoch irgendwann endlich überwunden zu sein! Dann kamen aber neue Details zum Abgasskandal ans Licht. Audi soll wichtige Papiere zur Dieselaffäre beseitigt haben. Wie echo24.de* bereits im Februar berichtete, sollen die Audi-Ingenieure hunderttausend Dokumente zum Skandal vernichtet haben. Die Information stammt offenbar aus streng vertraulichen Papieren einer Wirtschaftskanzlei.

Automobilhersteller Volkswagen AG
Gründer Deutsche Arbeitsfront
Gründung 28. Mai 1937, Berlin
Zentrale Wolfsburg
Tochterunternehmen Audi AG, Seat, Porsche usw.

Nach dem Diesel-Skandal kam dann der Verdacht auf, dass auch Benzin-Motoren von Audi manipuliert sein könnten. Daraufhin wurde in verschiedenen Abgastests ein Audi Q5 TFSI 2.0, Euro 6, auf die illegale Software geprüft. Das Fazit: Audi Q5 stößt 24,5 Prozent mehr Stickoxide und 59 Prozent mehr CO (Kohlenmonoxid) aus als erlaubt - demnach wurde auch bei diesem Benziner-Modell die Abgas-manipulierende Software installiert. Kein Wunder also, dass Audi-Besitzer sich getäuscht und geschädigt fühlen. Dies erklärt auch die zahlreichen Klagen, die Käufer von betroffenen Fahrzeugen gegen Audi AG und die Volkswagen AG eingereicht haben und immer noch einreichen. Und nicht selten bekommen die Geschädigten Recht zugesprochen. Nicht zuletzt ein Käufer eines gebrauchten Audi A1 aus Gütersloh.

Diesel-Skandal: Audi-Käufer aus Gütersloh reicht Klage auf Schadensersatz ein - Audi und VW müssen zahlen

Ein Audi-Käufer aus Gütersloh reichte eine Klage - im Zuge des Diesel-Skandals - ein und hat vom Oberlandesgericht Hamm Recht bekommen. Das Gericht verurteilte Audi AG und die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadenersatz für seinen Audi A1. Wie das Oberlandesgericht Hamm in einer Pressemitteilung, die echo24.de vorliegt, bekannt gibt, müssen die Autohersteller dem Käufer den Kaufpreis unter Abzug einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs auszahlen. Die Begründung: Es liegt eine sittenwidrige und vorsätzliche Schädigung des Käufers vor. Dies hat der 45. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 14.08.2020 entschieden. Aber wie begründet der Käufer seine Klage?

Im Februar 2014 kaufte der klagende Kunde bei einem Autohaus in Gütersloh einen erstmals im Februar 2013 zugelassenen Audi A1, 1.6 TDI zu einem Kaufpreis von 16.385 Euro. Wie sich später herausstellte, war in dem Fahrzeug ein vom Abgasskandal betroffener Dieselmotor mit der Hersteller-internen Typenbezeichnung EA 189 eingebaut. Daraufhin ließ der Kläger im März 2017 ein angebotenes Software-Update ausführen, wie auch owl24.de* berichtet. Welches dafür sorgen sollte, dass das Auto im Normalbetrieb die öffentlich-rechtlichen Grenzwerte einhalten kann.

Wie das Oberlandesgericht Hamm weiter in seiner Pressemitteilung ausführt, hätte der klagende Kunde den Kauf des Audi A1 nicht getätigt, wenn er von der Manipulation der Abgaswerte gewusst hätte. Demnach stünde ihm sowohl gegenüber der Volkswagen AG als auch der Audi AG ein Schadensersatzanspruch zu, weil er von ihnen vorsätzlich und sittenwidrig im Hinblick auf die Schadstoffemissionen getäuscht worden sei.  
 

Nach Klage eines Audi-Käufers - Gegenseitige Schuldzuweisung von Audi und VW AG im Diesel-Skandal

Die Volkswagen AG hat insbesondere behauptet, dass die Entscheidung zum Einsatz der Motorsteuerungssoftware unterhalb ihrer Vorstandsebene getroffen worden sei. Die Audi AG hat sich darauf berufen, sie habe den Motor nicht entwickelt, weshalb sie von den Vorgängen der Manipulation keine Kenntnisse gehabt habe. Ein eventuelles Wissen der Volkswagen AG könne der Audi AG deshalb nicht zugerechnet werden.

Das Landgericht Bielefeld hat sowohl VW als auch Audi AG – gesamtschuldnerisch – bereits am 22. Juli 2019 zur Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Es hatte die Auffassung vertreten, der klagende Kunde sei durch die Nutzung des Autos mit dem manipulierten Motor (mit Blick auf die Volkswagen AG) und des Fahrzeugs an sich (in Bezug auf die Audi AG) geschädigt worden. Diese Urteilsfindung scheint der Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm zu teilen.

In Hamm: Audi und VW AG zu Schadensersatz verurteilt - „Zu Recht!“ - so der 45. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

Die Audi AG und die Volkswagen AG hätten – so der Senat – jede für sich zum Nachteil des Käufers des Audi A1 eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung begangen. Es sei mehr als fernliegend, dass die Entscheidung für eine rechtswidrige Software ohne das Wissen der Vorstände oder sonstiger Repräsentanten der Unternehmen erfolgt sei, heißt es im Gerichtsurteil. Außerdem halte das Gericht es für unwahrscheinlich, dass lediglich ein untergeordneten Konstrukteur von der Manipulation gewusst haben soll und sich zudem eigenmächtig verhalten habe.

Die Tatsache, dass die beteiligten Unternehmen in einem Konzern verbunden seien, genüge für sich genommen zwar nicht, um eine Wissenszurechnung zu begründen. ABER: Eine Mithaftung der Audi AG kann nicht komplett ausgeschlossen werden, da es nicht vorstellbar sei, dass kein Vorstandsmitglied der Audi AG von dem Einsatz der illegalen Software gewusst habe. Diese Annahme dränge sich geradezu auf - angesichts eines bei der Audi vorhandenen Compliance-Systems. Nach diesem besagten System muss für jedes Detail eines zu produzierenden Pkw das Einverständnis zumindest eines Vorstandsmitglieds eingeholt werden. Während des Gerichtsprozesses sei es den beiden Herstellern nicht gelungen, Umstände darzulegen, wonach eine Kenntnis ihrer Vorstände oder sonstigen Repräsentanten ausgeschlossen werden könnte, heißt es in der Abschlussbemerkung des Gerichtsurteils. *echo24.de und *owl24.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

   

Rubriklistenbild: © Christoph Schmidt




September 07, 2020 at 11:15AM
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